Schwangerschaftsabbruch
Der Abbruch einer Schwangerschaft kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Die gesetzlichen Grundlagen für den Schwangerschaftsabbruch sind dabei in den verschiedenen Ländern der Welt unterschiedlich.
Der Schwangerschaftsabbruch darf aber nicht als eine reguläre Methode der Familienplanung betrachtet werden. Obwohl viele verlässliche Verhütungsmethoden zur Verfügung stehen, werden leider auch heute noch zu viele Frauen ungewollt schwanger. Medizinische und soziologische Studien haben gezeigt, dass das Wissen über die Biologie des eigenen Körpers und die Möglichkeiten der zuverlässigen Empfängnisverhütung unzureichend ist. Neben dieser „Wissenskomponente" spielen aber auch ethische und soziale Werte eine Rolle. Die Verantwortung für die Schwangerschaftsverhütung sollten Frau und Mann gemeinsam tragen.
Wir informieren im Folgenden über die unterschiedlichen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs.
Kürettage
Bei dieser operativen Methode eines Schwangerschaftsabbruchs erfolgt eine „instrumentelle Ausräumung“ der Gebärmutter. Bei der Saugkürettage wird der Gebärmutterhals aufgedehnt und der Inhalt der Gebärmutterhöhle unter Unterdruck abgesaugt. Bei der Ausschabung (Kürettage) wird die Gebärmutterschleimhaut mit einem speziellen Instrument (Kürette) abgetragen. Die Kürettage findet meist in Vollnarkose statt.
Als operativer Eingriff hat die Kürettage Narkoserisiken, sowie eine Reihe möglicher Nebenwirkungen. Nach dem Schwangerschaftsabbruch kann es eine Zeit dauern, bis der normale Blutungszyklus wieder einsetzt. Es kommt anfangs meist zu leichten und unregelmässigen Blutungen.
Bei einigen Frauen treten nach dem Schwangerschaftsabbruch seelische Probleme auf. Dies ist vor allem der Fall, wenn der Schwangerschaftsabbruch nicht auf eigenen Wunsch erfolgte oder wenn die Frau sich ihres Kinderwunsches unsicher ist.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Seit einigen Jahren steht ein Medikament zur Verfügung, das als Tablette eingenommen wird. Die Substanz ist ein sogenanntes Antigestagen, welches die Wirkung des schwangerschaftserhaltenden Hormons Progesteron blockiert. Die Anwendung darf nur bis zum 49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Periode (7. Schwangerschaftswoche) erfolgen.
Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wird die Fruchtanlage ausgestossen. Es können Unterleibsschmerzen auftreten. In seltenen Fällen kann es sein, dass die Schwangerschaft bestehen bleibt. Dann wird die Kürettage durchgeführt.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist nicht für jede Frau geeignet und kann Nebenwirkungen haben. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt wird Sie genau informieren.